Checkliste PPL/LAPL

  • Gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder 2 (Kopie)

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Fliegeraerztliche_Untersuchungsstellen/Infor mationen/Uebersichts_Adressen.html?nn=2090166

  • Pilotenlizenz nach EASA Part-FCL oder ICAO (Kopie), falls vorhanden
  • Farbige, klar und gut lesbare Kopie vom Reisepass oder Personalausweis
  • Vorlage der Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister

Antrag und weitere Informationen unter www.kba.de. Der Auszug wird Ihnen zugeschickt und muss an uns weitergeleitet werden.

  • Positives Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG (ZÜP)

Der Antrag muss bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde gestellt werden. Eine Übersicht finden Sie unter:

https://www.lba.de/DE/Presse/Landesluftfahrtbehoerden/Landesluftfahrtbehörden_no de.html.

Personen mit Wohnsitz im Ausland wenden sich an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Sophienstraße 5, 38304 Wolfenbüttel.

 

  • Kontaktdaten
    • Notfallkontakt (Name, Nummer und Beziehungsstatus zum Notfallkontakt)
    • Mobilrufnummer des Schülers
  • Besonderheiten

Besondere Hinweise, wie z. B. Allergien, Medikamenteneinnahme, etc. (freiwillige Angabe)