Checkliste PPL/LAPL
- Gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder 2 (Kopie)
- Pilotenlizenz nach EASA Part-FCL oder ICAO (Kopie), falls vorhanden
- Farbige, klar und gut lesbare Kopie vom Reisepass oder Personalausweis
- Vorlage der Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Antrag und weitere Informationen unter www.kba.de. Der Auszug wird Ihnen zugeschickt und muss an uns weitergeleitet werden.
- Positives Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG (ZÜP)
Der Antrag muss bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde gestellt werden. Eine Übersicht finden Sie unter:
https://www.lba.de/DE/Presse/Landesluftfahrtbehoerden/Landesluftfahrtbehörden_no de.html.
Personen mit Wohnsitz im Ausland wenden sich an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Sophienstraße 5, 38304 Wolfenbüttel.
- Kontaktdaten
- Notfallkontakt (Name, Nummer und Beziehungsstatus zum Notfallkontakt)
- Mobilrufnummer des Schülers
- Besonderheiten
Besondere Hinweise, wie z. B. Allergien, Medikamenteneinnahme, etc. (freiwillige Angabe)