Checkliste ATPL
- Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Physik.
Mindestens ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife. Die Mindestnote für den Nachweis für das betreffende Fach ist ausreichend. Alternativ kann eine Überprüfung bei Cranfield Aviation durchgeführt werden. Der Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch kann auch durch die Vorlage des ICAO Sprachlevel 4 oder höher erfolgen.
- Gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 (Kopie)
Die Erstuntersuchung muss an einem anerkannten flugmedizinischen Zentrum (AMC) erfolgen. Weitere Infos:
- Privatpilotenlizenz nach ICAO (Kopie)
- Farbige, klar und gut lesbare Kopie vom Reisepass oder Personalausweis
- Vorlage der Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Antrag und weitere Informationen unter www.kba.de. Der Auszug wird Ihnen zugeschickt und muss an uns weitergeleitet werden.
- Positives Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG (ZÜP)
Der Antrag muss bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde gestellt werden. Eine Übersicht finden Sie unter:
https://www.lba.de/DE/Presse/Landesluftfahrtbehoerden/Landesluftfahrtbehörden_no de.html.
Personen mit Wohnsitz im Ausland wenden sich an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Sophienstraße 5, 38304 Wolfenbüttel.
- Kontaktdaten
- Notfallkontakt (Name, Nummer und Beziehungsstatus zum Notfallkontakt)
- Mobilrufnummer des Schülers
- Besonderheiten
Besondere Hinweise, wie z. B. Allergien, Medikamenteneinnahme, etc. (freiwillige Angabe)